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   BVerwG, 09.02.1979 - 1 WB 106.77   

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BVerwG, 09.02.1979 - 1 WB 106.77 (https://dejure.org/1979,2008)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1979 - 1 WB 106.77 (https://dejure.org/1979,2008)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1979 - 1 WB 106.77 (https://dejure.org/1979,2008)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 192
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Nachfolgend hat er sich mit Schriftsatz vom 1. September 2010 unmittelbar an den Senat gewandt und hinsichtlich seines Antrags auf den Beschluss des Senats vom 9. Februar 1979 (- BVerwG 1 WB 106.77 - BVerwGE 63, 192) verwiesen.

    Soweit der Senat angenommen hat, ausnahmsweise könne Gegenstand des Untätigkeitsantrags sein, überhaupt einen Bescheid zu bekommen (Beschluss vom 9. Februar 1979 - BVerwG I WB 106.77 - BVerwGE 63/192, angelegt im Beschluss vom 18. März 1965 - BDH II (I) WB 28/63 - BDHE 7/176 ), folgt hieraus nichts anderes.

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 9. Februar 1979 (a.a.O.) darüber hinaus gefolgert hat, das Gericht werde bei einem solchermaßen eingeschränkten Antrag in der Sache nicht zuständig, hält der Senat hieran nicht fest.

  • BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge

    Dieser am mutmaßlichen Interesse von Antragstellern ausgerichtete Rechtsgrundsatz erfährt nur dann eine Ausnahme, wenn es dem Antragsteller erkennbar nicht auf eine Entscheidung des Gerichts in der Sache, sondern nur auf die Verpflichtung des Vorgesetzten zum Tätigwerden ankommt und er hieran ein berechtigtes Interesse hat (BDHE a.a.O.; BVerwGE 63, 192 f.).
  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 WB 81.83

    Kostenverteilung nach erledigtem Rechtsstreit - Anwendung der Beamtengrundsätze

    Daß sich der BMVg, wie er zu Recht geltend macht, nicht einseitig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat, ist nur insofern von rechtlichem Gewicht, als sich auf diese Weise die Frage nach der Erfolgsaussicht des ursprünglichen Antrags nicht von vornherein zu Lasten des BMVg erübrigt (vgl. BVerwGE 46, 215, 217 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]; 63, 234, [BVerwG 16.05.1979 - 1 D 54/78]2. Leitsatz; BVerwG Beschlüsse vom 14. Juni 1977 - 1 WB 19/77 -, vom 2. Mai 1978 - 1 WB 25, 42/78 - und vom 9. Februar 1979 - 1 WB 106/77).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 52.94

    Beschwerde gegen die Beförderung eines Soldatenkameraden - Verstoß gegen

    Sein Inhalt ist jedoch im gerichtlichen Verfahren als weitere Begründung des vom BMVg gestellten Antrags zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 7. August 1973 - BVerwG 1 WB 131.72 - und vom 9. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 106.77 - <BVerwGE 63, 192>).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 47.94

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die

    Daß Gegenstand eines "Untätigkeitsantrages" allein die Verpflichtung des Vorgesetzten zum Tätigwerden sein kann, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 106.77 - <BVerwGE 63, 192> und vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 76.88 -).
  • BVerwG, 30.11.1984 - 1 WB 96.84

    Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der ursprünglichen Anträge und

    Daß sich der BMVg dadurch, daß er dem zeitlich später liegenden Antrag auf Dienstpostenwechsel (vom 9. Februar 1984) letztlich entsprochen hat, wie er zu Recht geltend macht, nicht einseitig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat, ist nur insofern von rechtlichem Gewicht, als sich auf diese Weise die Frage nach der Erfolgsaussicht des ursprünglichen Antrags nicht von vornherein zu Lasten des BMVg erübrigt (vgl. BVerwGE 46, 215, 217 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]; 63, 234, [BVerwG 16.05.1979 - 1 D 54/78]2. Leitsatz; BVerwG Beschlüsse vom 14. Juni 1977 - 1 WB 19/77 -, vom 2. Mai 1978 - 1 WB 25, 42/78 - und vom 9. Februar 1979 - 1 WB 106/77).
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